Letzte Aktualisierung: August 2026
1. Zweck dieser Seite
Echo (betrieben durch Frank Business Insights) setzt zur Erbringung seiner Dienstleistungen spezialisierte Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter) ein. Diese Seite listet alle Unterauftragsverarbeiter auf, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten haben können.
- Diese Seite ergänzt Abschnitt 4 der Datenschutzerklärung.
- Diese Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) für Organisationen.
2. Aktuelle Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Funktion | Verarbeitete Daten | Datenstandort | Garantien |
|---|---|---|---|---|
| Infomaniak Network SA | Hosting & Infrastruktur | Konto- und Inhaltsdaten (verschlüsselt) | Schweiz | AVV |
| Pingen GmbH | Druck & Postversand | Briefinhalt, Empfängername/-adresse | Schweiz | AVV, Löschung nach 30 Tagen |
| Die Schweizerische Post | Physische Zustellung | Empfängername/-adresse | Schweiz | Postgeheimnis |
| Payrexx AG | Zahlungsabwicklung | Rechnungs- und Zahlungsdaten | Schweiz | AVV, PCI-DSS |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | Fehlerüberwachung | Technische Diagnosedaten | EU | AVV, SCC |
3. Löschfristen bei Unterauftragsverarbeitern
Die Unterauftragsverarbeiter von Echo löschen die bei ihnen gespeicherten Daten gemäss den folgenden Löschfristen. Die konkreten Fristen sind:
- Infomaniak Network SA: Löschung bei Vertragsende oder auf Anweisung von Echo
- Pingen GmbH: 30 Tage nach dem Druck
- Die Schweizerische Post: Gemäss den postalischen Aufbewahrungsfristen
- Payrexx AG: Gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Finanzdaten
- Functional Software, Inc. (Sentry): In der Regel 90 Tage
4. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter-Liste
Echo prüft diese Liste regelmässig. Sofern wir einen Unterauftragsverarbeiter hinzufügen oder ersetzen, informieren wir betroffene Organisationen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail. Organisationen haben das Recht, der Änderung innerhalb dieser Frist zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist Echo berechtigt, den Vertrag ausserordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen, wirksam zum Datum des Inkrafttretens der Änderung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als genehmigt.
Privatpersonen werden über wesentliche Änderungen im Rahmen der Datenschutzerklärung informiert.